Darf ich Schulbuchseiten in ein KI-Tool hochladen?
Es ist eine verlockende Abkürzung: Man fotografiert oder kopiert eine Schulbuchseite, lädt sie in ein KI-Tool und lässt daraus eine leichtere Fassung, ein Quiz oder ein neues Arbeitsblatt machen. Praktisch – aber urheberrechtlich betritt man damit unsicheres Gelände. Ein Überblick, was gilt.
Vorab wie immer: Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Schulleitung und die zuständigen Stellen deines Bundeslandes.
Was das Urheberrecht für den Unterricht grundsätzlich erlaubt
Für den Unterricht gibt es eine eigene Regelung, die sogenannte Unterrichtsschranke nach § 60a Urheberrechtsgesetz. Sie erlaubt es, aus veröffentlichten Werken bis zu 15 Prozent zu nutzen, um den Unterricht zu veranschaulichen – für nicht kommerzielle Zwecke, im Rahmen einer Lerngruppe. Dieses Kontingent gilt je Werk für ein Schuljahr und eine Klasse. So weit die gute Nachricht: Ein begrenzter Auszug aus vielen Werken ist im schulischen Rahmen gedeckt.
Warum Schulbücher eine Ausnahme sind
Jetzt kommt der Haken, den viele nicht auf dem Schirm haben. Werke, die ausschließlich für den Schulunterricht gemacht und entsprechend gekennzeichnet sind – also klassische Schulbücher – sind von dieser 15-Prozent-Regel ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt die gesetzliche Erlaubnis gerade nicht. Ausgerechnet das Material, das am naheliegendsten wäre, steht damit unter besonderem Schutz.
Das heißt nicht, dass im Schulalltag gar nichts geht; es gibt gesonderte Vereinbarungen zwischen den Ländern und den Verlagen. Aber die pauschale Annahme „ein bisschen aus dem Schulbuch wird schon erlaubt sein" trägt bei Schulbüchern nicht.
Und wenn eine KI ins Spiel kommt?
Beim Hochladen in ein KI-Tool kommt eine zweite, noch offene Frage dazu. Ob und wann urheberrechtlich geschützte Werke als Eingabe für die Erstellung von Materialien mit KI verwendet werden dürfen, ist rechtlich bislang nicht abschließend geklärt. Beim Upload wird der Inhalt an einen Dienst übertragen und dort verarbeitet – das ist etwas anderes als eine Kopie für die eigene Klasse. Solange diese Frage nicht geklärt ist, bewegt man sich hier in einer Grauzone.
Wie man auf der sicheren Seite bleibt
Ein paar Gewohnheiten reduzieren das Risiko deutlich.
Am unbedenklichsten ist es, KI mit eigenen Inhalten zu füttern statt mit fremden. Wenn du der KI dein eigenes Thema, deine eigenen Stichpunkte oder einen selbst geschriebenen Text gibst und daraus Aufgaben ableiten lässt, umgehst du das Problem von vornherein. Ebenfalls unproblematisch sind gemeinfreie Werke, also solche, deren Schutzfrist abgelaufen ist, sowie Material unter offenen Lizenzen (etwa Creative Commons oder ausgewiesene OER), sofern du die Lizenzbedingungen beachtest.
Vermeiden solltest du dagegen, geschützte Schulbuchseiten oder ganze fremde Texte hochzuladen, um sie umarbeiten zu lassen. Und wenn du unsicher bist, ob ein bestimmtes Vorgehen an deiner Schule gedeckt ist, ist die Nachfrage bei der Schulleitung schneller als jeder spätere Ärger.
IN A Nutshell
Für den Unterricht ist ein begrenzter Umgang mit vielen Werken erlaubt – Schulbücher sind davon aber ausgenommen, und der Upload in KI-Tools ist rechtlich noch offen. Wer mit eigenen oder frei lizenzierten Inhalten arbeitet, bleibt auf der sicheren Seite und verschenkt dabei kaum etwas.