Was darf ich in KI-Tools eingeben – und was nicht?

Sobald es um KI in der Schule geht, kommt fast immer dieselbe Frage: Was darf ich da eigentlich eingeben? Die Sorge ist berechtigt, und eine pauschale Antwort gibt es nicht. Mit ein paar klaren Leitplanken lässt sich der Alltag aber gut bewältigen.

Vorab: Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Was an deiner Schule gilt, klärst du verbindlich mit der Schulleitung und dem Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes.

Die wichtigste Leitplanke

Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern gehören nicht in ein öffentliches KI-Tool. Damit sind echte Namen gemeint, aber auch alles andere, worüber sich eine konkrete Person identifizieren lässt: Noten mit Namen, Angaben zu Gesundheit oder familiärer Situation, Gutachten mit erkennbaren Details, Fotos.

Der Grund liegt in der Funktionsweise dieser Dienste. Bei den allgemeinen, kostenlosen Tools werden Eingaben auf Servern außerhalb deiner Kontrolle verarbeitet, teils außerhalb der EU, und können zur Weiterentwicklung der Systeme genutzt werden. Für die Daten deiner Schüler fehlt dafür die Rechtsgrundlage – ganz unabhängig davon, wie nützlich das Ergebnis wäre.

Was dagegen unproblematisch ist

Für deine eigene Arbeit gilt die Einschränkung nicht in gleicher Weise. Wenn du dir bei der Unterrichtsplanung helfen lässt, einen allgemeinen Elternbrief entwerfen oder ein Arbeitsblatt erstellen lässt, gibst du keine fremden personenbezogenen Daten preis. Hier kannst du die Werkzeuge ohne dieses spezielle Bedenken nutzen.

Wie heikle Aufgaben trotzdem gehen

Der praktische Ausweg für fast alles heißt Anonymisieren.

Willst du zum Beispiel eine Beurteilung formulieren lassen, nennst du keinen Namen, sondern schreibst „eine Schülerin". Den Namen setzt du am Ende selbst in dein Dokument ein – die KI muss nie wissen, um wen es geht. Genauso lässt sich eine schwierige Situation abstrakt beschreiben, etwa „eine Schülerin, die mündlich stark ist, aber schriftlich Schwierigkeiten hat", ohne Details, die eine Zuordnung erlauben. Auf diese Weise kannst du selbst Beurteilungen, Gesprächsvorbereitungen oder Förderüberlegungen anstoßen, ohne eine einzige echte Schülerinformation herauszugeben.

Ein guter Grundsatz ist, die echten Daten immer erst in deinem eigenen Dokument auf deinem Rechner einzufügen und nie im Chatfenster.

Was du außerdem beachten solltest

Schulische und landesrechtliche Vorgaben gehen vor. Manche Bundesländer stellen eigene, datenschutzkonforme KI-Lösungen bereit oder haben Landeslizenzen abgeschlossen; dort ist der Rahmen klarer abgesteckt. Ein kurzer Blick auf die Regelungen deiner Schule lohnt sich, bevor du startest.

Auch das Urheberrecht spielt mit hinein, sobald du fremde Materialien wie ganze Schulbuchseiten hochlädst. Das ist ein eigenes Feld mit eigenen Regeln und hat mit dem Datenschutz nur am Rande zu tun.

Der Merksatz

Für die eigene Arbeit: nutzen, so viel es hilft. Für alles, was mit konkreten Schülerinnen und Schülern zu tun hat: anonymisieren – oder draußen lassen. Wer sich daran hält, kann KI im Schulalltag einsetzen, ohne ein ungutes Gefühl mitzunehmen.

Zurück
Zurück

Wie ein guter Prompt aufgebaut ist

Weiter
Weiter

Was künstliche Intelligenz im Lehreralltag leisten kann – ein nüchterner Überblick